Wie die Kollegen von ChancelPartner berichten, beschäftigt sich derzeit der Europäische Gerichtshof mit diesem Streit. Kläger ist die VG Wort und will eine unterschiedlich hohe Abgabe pro Gerät durchsetzen. Hier gegen wehren sich die Hersteller der Geräte.
Nachdem 2007 der Bundesgerichtshof die Auffassung der Hersteller gestärkt hatte, kassierte der BGH dieses Urteil 2010 wieder ein und nun soll Brüssel die Sache richten.
Wie das dann immer so ist, kommen bei den höheren Gerichten neue Fragen auf, die jetzt noch mit zu klären sind.
Ein lesenswerter Artikel der Kollegen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen