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Dienstag, 31. Mai 2011

Interessantes Urteil zu Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen

Wie Golem berichtet, dürfen Rechteinhaber keine übertriebenen Abmahngebühren stellen. Dies sieht das Oberlandesgericht in Köln als gegeben an, wenn die Unterlassungsforderung weit über die begangene Rechtsverletzung hinausgehe.

Was man tun sollte, wenn? Einfach bei Golem.de weiterlesen.